Auf anderen Seiten werden Sie keine Preise finden, aber wir müssen unsere Preise nicht verbergen.
Die gesetzliche Neuregelung der Maklercourtage vom 23.12.2020 zielte darauf ab, die Kaufnebenkosten für den Käufer gering zu halten, da die Maklercourtage zu je gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer übernommen werden sollte. Da der Gesetzgeber jedoch nicht "die Höhe" geregelt hat, verlangen nun Immobilienmakler von beiden Seiten 3,57 % anstatt wie angedacht, die Provision zu splitten.
Wir jedoch berechnen bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf * nur
1, 78 % inkl. MwSt.
Durch diese Regelung sind Sie als Verkäufer flexibler bei der Kaufpreisfindung und der Käufer flexibler bei der Kreditfindung und natürlich wird so auch das zu verkaufende Objekt viel lukrativer für potenzielle Käufer.
Diese Flexibilität können und wollen wir uns als kleines Unternehmen leisten.
* bei einem Verkauf von Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Immobilien oder Grundstücken können wir dem Verkäufer weiterhin 0% Verkaufsprovision anbieten.